1. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Kaulquappe AG.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Kaulquappe AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Kaulquappe AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Telefax, Briefpost oder via Email und Internet/SaaS-Lizenzvertrag.
Kaulquappe AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Telefax, Email, Briefpost oder Internet/ SaaS-Lizenzvertrag) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt.
Die automatische Bestätigung des Eingangs der Anfrage eines SaaS-Lizenzvertrags ist noch keine Auftragsbestätigung.
An schriftliche Offerten ist Kaulquappe AG während einer Dauer von 30 Tagen gebunden. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Leistungsangebot
Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von Kaulquappe AG erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Kaulquappe AG behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche publizierten Preise sind unverbindliche Preisangaben, die durch Kaulquappe AG jederzeit angepasst werden können. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.
Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
5. Umbuchungen oder Annulationen
Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei Kaulquappe AG reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Kaulquappe AG. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden in Rechnung gestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Eigentumsrechte an Softwareprodukten sind in den Software-Lizenzverträgen weiter umschrieben und gelten mit.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht Kaulquappe AG keine Kompatibilitätszusagen.
Kaulquappe AG haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Kaulquappe AG haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
Desgleichen haftet Kaulquappe AG nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm-/ Datensicherung sowie Kompatibilitätsabklärungen vor dem Kauf – hätte verhindern können.
Die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen für Softwareprodukte nach Inbetriebnahme bzw. Nutzung derselben werden durch den mitgeltenden Software-Lizenzvertrag ausschliesslich und abschliessend geregelt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der Kaulquappe AG abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit Kaulquappe AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Kaulquappe AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.